Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus

Kategorie:Recht

Viele Mieter sind der Ansicht, ein Paar Schuhe vor der Wohnungstür schade doch nicht. Abgesehen davon, dass es meist nicht bei einem Paar bleibt und manchmal gar Müllbeutel, vor sich hin trocknende Regenschirme und allerlei anderer Plunder im Treppenhaus vorübergehend oder gar dauerhaft gelagert werden, ist das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus grundsätzlich verboten.

Ein zugestelltes Treppenhaus gefährdet Leben

Das Treppenhaus dient beim Ausbruch eines Feuers den Bewohnern als Fluchtweg. Umgekehrt gelangt die Feuerwehr über das Treppenhaus zum Brandherd. Ist das Treppenhaus mit Gegenständen zugestellt, kann dies zum einen die Nutzung als Rettungsweg beeinträchtigen, wenn man etwa über im Treppenhaus abgestellte Schuhe in der Aufregung stolpert, zum anderen können entflammbare Gegenstände zur weiteren Ausbreitung des Feuers führen und infolge des entstehenden Rauches im Treppenhaus den Fluchtweg abschneiden, so dass den Flüchtenden nur noch der Sprung aus dem Fenster bleibt. Wem dies übertrieben erscheint, dem ist nicht klar, dass Menschen bei Feuerunfällen seltenst infolge Verbrennens umkommen, sondern innerhalb kürzester Zeit an den entstehenden Gasen ersticken. Daher ist feuerpolizeilich vorgeschrieben, Treppenhäuser von sogenannter Brandlast vollständig freizuhalten.

Ausnahmen

Es gibt nur wenige Ausnahmen vom generellen Verbot, Gegenstände im Treppenhaus abzustellen. Eltern dürfen Kinderwagen im Erdgeschoss (jedoch nicht vor der Wohnungstür) abstellen, wenn keine andere Möglichkeit vorhanden ist und die Alternative ein Hinauftragen in die Wohnung wäre. Dies ist allerdings nur so lange erlaubt, wie das Kind noch nicht alleine laufen kann, also auf das Kleinstkindalter beschränkt. Kinderwagen dürfen auch dann im Erdgeschoss abgestellt werden, wenn sie den Durchgang bis auf einen Spalt von 45 cm oder den Zugang zu den Briefkästen verstellen, da es keiner übermäßigen Anstrengung bedarf, den Kinderwagen beiseite zu fahren (dies ist also dem Beeinträchtigten grundsätzlich erlaubt, Eltern können in dem Fall nicht auf das aus ihrem Eigentum resultierende alleinige Verfügungsrecht abzielen).

Alte, Kranke und Behinderte, die einer Gehhilfe bedürfen, haben das Recht, Rollatoren und ähnliche Hilfen im Treppenhaus abzustellen, auch im Erdgeschoss. Dabei muss allerdings, so dies technisch möglich ist, die Gehhilfe zusammengeklappt werden.

Fußmatten

Fußmatten sind grundsätzlich vor der eigenen Wohnungstür, wo sie keinen anderen bei einer Flucht beeinträchtigen, erlaubt. Fußmatten an anderen Stellen als vor der eigenen Haustür sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Brandstiftung

Dass nicht alle Menschen nett sind, ist keine besondere Erkenntnis. Dass aber brennbare Gegenstände im Treppenhaus schnell zum Verhängnis der Hausbewohner werden können, wenn sich Pyromanen oder halbstarke Teenager einschleichen, ist wohl vielen nicht bewusst, wenn sie arglos Gegenstände im Treppenhaus abstellen. 2005 zündelte ein Kind in Berlin Moabit mit Papier, das die Kinderwagen im Treppenhaus in Brand setzte. Neun Menschen starben. In dem Jahr hatte es bis zu diesem Unglücksfall in Berlin bereits in 218 Treppenhäusern infolge leichtsinnig abgestellter Gegenstände gebrannt.

In Kassel hielt eine Brandstifterserie jahrelang die Bürger und Behörden in Aufruhr. Immer wieder kam es nachts zu Treppenhaus- und Kellerbränden, bis 2012 schließlich der jugendliche Täter gefasst werden konnte. In den meisten Fällen hatte auch er die sich bietende Gelegenheit brennbarer Gegenstände in den Treppenhäusern und Kellern genutzt.


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