Service Versicherungsvergleich

haushaltstipps.biz bietet Ihnen an dieser Stelle nützliche Tools, um Leistungen und Tarife von Versicherungsanbietern zu vergleichen. Es werden ausschließlich seriöse, bekannte Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen.

Hausratversicherung

Schnell ist es passiert: Aus Unachtsamkeit stößt man beim Saubermachen an den teuren Flachbildfernseher, oder es fällt etwas auf das teure Cerankochfeld. Da ist man gleich mit mehreren hundert Euro dabei. Das muss nicht sein, eine Hausratversicherung schützt vor selbstverursachten Schäden im eigenen Haushalt. Die Versicherungssumme und somit der Versicherungsbeitrag werden nach der Größe des Haushaltes bestimmt, auch kleinere Haushalte können sich damit eine Hausratversicherung leisten. Eine solche sollte spätestens dann abgeschlossen werden, wenn der Nachwuchs mit Krabbeln anfängt. Aber auch jeder andere Haushalt, sei es nun Großfamilie oder Singlehaushalt, kann im schlimmsten Falle durch den Abschluss einer Hausratversicherung vor dem finanziellen Ruin bewahrt werden.

zum Hausratversicherungsvergleich


Haftpflichtversicherung

Ist man mit einer Hausratversicherung bei selbstverursachten Schäden im eigenen Haushalt gut bedient, so deckt diese Versicherung keine Schäden ab, wenn ein anderer geschädigt wird. Für den Fall sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie kommt für Schäden auf, wie wenn man in Laden etwas unbeabsichtigt kaputt macht, wie auch für alle anderen unbeabsichtigten Schäden, mit denen man Dritte schädigt. Versichert sind Schäden Dritter trotz eigenem Verschulden immer dann, wenn sie unabsichtlich entstehen, also ohne die Absicht, einen Dritten zu schädigen. Dabei kann sich der Schädiger durchaus unachtsam verhalten oder sogar schuldhaft eine Sorgfaltspflicht verletzt haben.

zum Haftpflichtversicherungsvergleich


Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten, die aus der Rechtspflege entstehen. Darunter ist zu verstehen: Beratung beim Rechtsanwalt, Gerichts- und Anwaltskosten bei der Klage gegen einen Dritten, Gerichts- und Anwaltskosten bei der Klage eines Dritten gegen einen selbst. Zivilrechtlich zahlt stets außer beim Vergleich der Verlierer die gesamten enstandenen Kosten, das heißt, er zahlt die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes sowie die desjenigen der gegnerischen Parteo sowie die Kosten des Gerichtes. Hinzu können Kosten aus dem verhandelten Gegenstand kommen, dies hat aber mit einer Rechtsschutzversicherung nichts zu tun. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt zunächst sämtliche eigenen Kosten. Gewinnt man einen Prozess werden sämtliche eigenen Kosten der gegnerischen Partei in Rechnung gestellt, die Versicherungsgesellschaft bleibt kostenfrei. Verliert man einen Prozess, so zahlt die Rechtsschutzversicherung außer der bereits verauslagten eigenen Kosten auch die Kosten des Gegners samt der Gerichtskosten. Dieses Versicherungsmodell bietet somit eine hohe Rechtssicherheit und ermöglicht es in vielen Fällen überhaupt erst, einen zweifelhaften Prozess anzustrengen oder gegen einen finanziell übermächtigen Gegner, zum Beispiel eine Wohnungsbaugenossenschaft, sein Recht durchzusetzen.

Außer den Kosten eines Gerichtsverfahrens übernehmen Rechtsschutzversicherer stets bei Privathaushalten auch die Kosten einer anwaltlichen Rechtsberatung.

Schließt ein Selbständiger eine Rechtsschutzversicherung ab, muss er mit wesentlichen Einschränkungen in Hinsicht auf betriebliche Rechtsauseiandersetzungen rechnen. So gut wie keine Versicherungsgesellschaft übernimmt die Kosten von Gerichtsverfahren mit betrieblichem Hintergrund, da das Risiko kaum zu ermessen ist. Der Selbständige sollte aber darauf achten, dass zumindest die Kosten einer rechtlichen Beratung auch bei betrieblichem Hintergrund übernommen werden.

Bei der Rechtsschutzversicherung lässt sich von Person zu Person unterschiedlich sparen. Erstens bieten viele Versicherer Selbstbehalt an. Ein vereinbarter Betrag ist vom Versicherten selbst zu zahlen, ehe der Versicherer Kosten darüber hinaus übernimmt. Der Selbstbehalt bezieht sich stets auf ein Kalenderjahr, Kosten aus vergangen Jahren sind im aktuellen Jahr nicht als Erfüllung des Selbstbehaltes geltend zu machen. Ob man sich auf einen Selbstbehalt einlässt, muss jeder in Abhängigkeit davon, wie oft er wahrscheinlich zum Rechtsanwalt gehen wird, selbst entscheiden. Auf jeden Fall sollte ein Selbstbehalt nicht zu hoch gewählt werden, auch wenn dies den jährlichen Versicherungsbeitrag tweilweise erheblich senkt, da dies einem im Fall der Fälle doch zögern lässt, sein Recht notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Als zweite Einsparmöglichkeit setzen sich Rechtsschutzversicherungen aus einzelnen Rechtsgebieteh zusammen. Man sollte unbedingt darauf achten, dass man nur jene versichert, die einen auch selbst betreffen, alles andere ist herausgeworfenes Geld.

zum Rechtsschutzversicherungsvergleich


KFZ-Haftpflichtversicherung

Als Halter eines KFZ ist man gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist auch sehr sinnvoll, sieht man sich die alljährlichen Unfälle mit ihren dramatischen Folgen an Sach- und schlimmer noch Personenschäden an. Keiner, auch der defensivste Autofahrer nicht, ist davor gefeit, einen Unfall zu verschulden. Der Verkehr ist heutzutage so hektisch, dass man schnell die Übersicht verliert. In Herbst und Winter kommen wetterbedingte Gefahren hinzu, und schnellt kracht es.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt die wichtigsten Kosten und bewahrt einem im schlimmsten Falle vor unbezahlbaren Unfallfolgen.

zum KFZ-Versicherungsvergleich


Unfallversicherung

Ein schwerer Unfall kann zu verschiedensten Folgen und Kosten führen. Verunglückt man im Skiurlaub, können Bergungs- und Transportkosten in ein Krankenhaus im eigenen Land resultieren. Man ist für längere Zeit nicht arbeitsfähig, Verdienstausfall ist die Folge. Im schlimmsten Falle hat man es mit einer dauerhaften oder unwiderruflichen Schädigung wie Querschnittlähmung zu tun. Obwoahl sich kaum solche Gedanken vor einem Urlaub oder Ausflug, muss man doch immer mit einem schweren Unfall rechnen.

Die Unfallversicherung übernimmt sämtliche Kosten, die aus einem Unfall herrühren, und zwar notfalls dauerhaft. Die Ausnahme sind Arbeitsunfälle, für die man über den Arbeitgeber bei einer Berufsgenossenschaft versichert wird.

zum Unfallversicherungsvergleich